BGB § 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
[ Auszug: Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der
Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt
der Leistun ... ]